Meldeportal gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Kurz erklärt

Wozu dient dieses Meldeportal?

Dieses Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zu tätigen. 

 

Welche Verstöße können hier gemeldet werden?

Voraussetzung für eine Meldung ist immer, dass sich die Verstöße auf den Beschäftigungsgeber/das Unternehmen oder eine andere Stelle beziehen müssen, mit Sie selbst in beruflichem Kontakt standen oder stehen (§ 3 Absatz 3 HinSchG).

Verstößt das Unternehmen, mit dem Sie in beruflichem Kontakt stehen, gegen geltende Gesetze, und Sie haben Kenntnis hiervon erlangt, kann hier eine Meldung erfolgen.

Insbesondere umfasst dies Verstöße gegen Strafvorschriften und auch Ordnungswidrigkeiten, wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Hierzu gehören insbesondere auch Vorschriften aus den Bereichen des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder auch Verstöße gegen Aufklärung- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten. 

Des Weiteren sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder umfasst, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte. Diese können folgende Bereiche betreffen:Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Verbraucherschutzes, Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.

 

Wie kann ich einen Verstoß melden?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie einen Verstoß melden möchten.

Wichtig zu verstehen: Ihre Meldungen werden vertraulich behandelt. Wir betreiben dieses Meldeportal für unsere Auftraggeber, sind aber unabhängig. Die hier aufgeführten Meldekanäle sind durch unseren Auftraggeber nicht einsehbar. Wir unterliegen dem Vertraulichkeitsgebot nach § 8 HinSchG. Das bedeutet, dass die Identität der hinweisgebenden Person – also Ihnen – sowie der sonstigen in der Meldung erwähnten Personen vertraulich bleibt.Wir legen Ihre Identität nur offen, wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen.

Meldeformular: Sie können den Sachverhalt in unten stehendem Meldeformular schildern und an uns als Meldestelle schicken.

Telefonisch: Unten stehende Telefonnummer ist von 8:00 Uhr bis 17 Uhr von Montag bis Freitag erreichbar.

Persönlich: Möchten Sie persönlich mit uns reden, teilen Sie uns das bitte mit. Gerne treffen wir uns mit Ihnen oder führen einen Videocall durch.

 

Wie ist der Ablauf nach einer erfolgten Meldung?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme bestätigen wir Ihnen Ihre Meldung innerhalb von sieben Tagen, prüfen diese und leiten entsprechende Folgemaßnahmen ein. Innerhalb von drei Monaten informieren wir Sie über ergriffene Folgemaßnahmen.

Folgemaßnahmen können z. B. Einleitung interner Nachforschungen, Maßnahmen zur Behebung des Problems, der Verweis auf andere Kanäle oder Verfahren, der Abschluss des Verfahrens aufgrund mangelnder Beweise oder anderer Gründe oder die Befassung einer zuständigen Behörde sein.

Ihre Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von Verstößen

08421 / 986 10 97

Verwenden Sie unten stehendes Meldeformular

Kontaktieren Sie uns telefonisch zur Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs

Meldeformular

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name
Einverstanden: