Stichtag: 17.12.2023
Ist mein Unternehmen betroffen?
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Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen?
Ist Ihr Unternehmen in der Finanz- oder Versicherungsbranche tätig?
Wir kümmern uns um den Betrieb eines Meldesystems. Maximal kosteneffizient und mindestens 50 % günstiger als eine interne Umsetzung.
Deutschland setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) um. Durch das HinSchG sollen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Gesetzesverstöße erlangt haben, diese melden können. Hierbei sind Repressalien für den Hinweisgebenden auszuschließen. Betroffene Unternehmen werden verpflichtet, sichere Meldekanäle einzurichten, die den Schutz des Hinweisgebers gewährleisten können.
Wir bieten Ihnen eine Lösung, die Ihnen diese Verwaltungsaufgabe abnimmt.
Theoretisch kann diese Meldesystem vom Unternehmen selbst implementiert werden. Warum das und auch sog. White-Label-Lösungen am Markt nicht die beste Idee sind, erklären wir in den FAQ.
Einhundert Prozent Sicherheit. Bei Einhundert Prozent Kostenkontrolle.
Damit Sie sich um wichtigere Dinge kümmern können.
Unser Service
Meldesystem einrichten
Wir richten unkompliziert ein Meldesystem ein, das allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ohne hier Raketenwissenschaft zu betreiben.
Meldesystem betreiben und überwachen
Wir überwachen die Meldekanäle und kümmern uns um den reibungslosen Betrieb des Meldesystems.Und das 24/7.
fristgerechte Einordnung von Meldungen
Gehen Meldungen ein, werden diese fristgerecht einer ersten Einordnung unterzogen. In Rücksprache mit dem Kunden erfolgt dann die Weiterverarbeitung.
Beratung im Einzelfall
Im Einzelfall ergibt sich oft einmal Beratungsbedarf. Wir sind für Sie da.
Most frequent questions and answers
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sollen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Gesetzesverstöße erlangt haben, diese melden können.
Unternehmen, die unter das HinSchG fallen, werden verpflichtet, sichere Meldekanäle einzurichten, die den Schutz des Hinweisgebers gewährleisten können. Hierbei sind Repressalien für den Hinweisgebenden auszuschließen.
Deutschland setzt hier die EU-Whistleblower-Richtlinie mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) um.
Das Gesetz unterscheidet hierbei zwei Gruppen:
Unternehmen bis 49 Beschäftigte: Unternehmen unter 50 Beschäftigten sind nur zur Einrichtung eines Meldesystems verpflichtet, wenn sie in bestimmten Branchen tätig sind. Hierzu zählen die Finanz- und Versicherungsbranche. Eine Aufzählung aller Branchen findet sich in § 12 Abs. 3 HinSchG.
Unternehmen ab 50 Beschäftigten: Diese sind per Gesetz unabhängig von der Branche dazu verpflichtet, ein Meldesystem einzurichten.
Für die Berechnung der beschäftigten Personen und damit die Entscheidung, ob Sie verpflichtet sind, ein Meldesystem einzurichten, ist die KOPFZAHL der bei Ihnen beschäftigten Personen entscheidend. Hierzu zählen z. B. auch Leiharbeitnehmer.
Das ist möglich, aber nicht zu empfehlen. Und das aus einer Mehrzahl an Gründen. Ganz vorne dabei:
Kosteneffizienz, Schulungsaufwand und Interessenskonflikt.
Meldestellen-Beauftragte, also die Personen, die das Meldesystem betreiben, müssen gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG über die notwendige Fachkunde verfügen. Diese Fachkunde muss einmal erworben und dann regelmäßig (mindestens jährlich) aufgefrischt werden. Derartige Schulungen schlagen bei seriösen Anbietern mit ca. 800 – 1.000 € zu Buche – wir bieten die Dienstleistung weit günstiger an.
Bei Betrieb einer internen Meldestelle ist des Weiteren fast nicht auszuschließen, dass Interessenskonflikte entstehen. Die Person, die ein internes Meldesystem betreut, muss unabhängig handeln können (§ 15 Absatz 1 HinSchG). Geschäftsführer oder Personalverantwortliche können aufgrund bestehender Interessenskonflikte grundsätzlich nicht Meldestellen-Beauftragte sein.
Eine White-Label-Lösung unterstützt sie beim Prozess, die erforderliche Fachkunde ist trotzdem zu erwerben. Des Weiteren lässt sich eine unternehmensinterne Meldestelle nicht so kosteneffizient betreiben wie unsere Lösung.
Beauftragen Sie uns, müssen Sie das gar nicht. Wir sind Ihre Meldestelle und besitzen die erforderlichen Zertifikate.